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Die Elektronische Gesundheitskarte

Bitte bringen Sie  immer ihre elektronische Gesundheitskarte mit, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Wir sind seitens der Kostenträger verpflichtet, unsere Leistungen bei Nichtvorlage privat abzurechnen, was natürlich nicht in unserem Sinne ist!