Aktuelles


Die Elektronische Gesundheitskarte

Bitte bringen Sie  immer ihre elektronische Gesundheitskarte mit, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Wir sind seitens der Kostenträger verpflichtet, unsere Leistungen bei Nichtvorlage privat abzurechnen, was natürlich nicht in unserem Sinne ist!

Elektronische Patientenakte

Seit 1. Oktober sind wir verpflichtet, Ihre elektronische Patientenakte, sofern Sie nicht widersprochen haben, mit wichtigen Inhalten zu befüllen.

Bitte beachten Sie die Informationen dazu:

https://www.kbv.de/documents/infothek/publikationen/patienteninfo/epa-patienteninfo.pdf